Impulsschmiede

15.07.2026 – 4 Minuten Lesezeit

Noch 18 Tage bis zum AI Act: Muss jetzt jeder KI-Text gekennzeichnet werden?

Noch 18 Tage bis zur nächsten Stufe des AI Act – und viele Unternehmen wissen nicht, was sie tatsächlich ändern müssen. Muss künftig jeder KI-Text gekennzeichnet werden? Reicht ein Hinweis beim Website-Chatbot? Und was gilt für E-Mails, Blogbeiträge oder Social-Media-Posts, die mit ChatGPT vorbereitet wurden? Die Antwort ist weniger dramatisch als viele Schlagzeilen vermuten lassen. Aber ignorieren sollte man das Thema trotzdem nicht.

Die bessere Frage lautet nicht: Wurde dieser Text mit KI erstellt? Sondern: Wurde er von einem Menschen geprüft und verantwortet?

Der AI Act kommt nicht überraschend. Nur viele sind trotzdem nicht vorbereitet.

Der europäische AI Act ist bereits seit 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise anwendbar. Seit Februar 2025 gelten unter anderem das Verbot bestimmter KI-Praktiken und Anforderungen an die sogenannte KI-Kompetenz.

Am 2. August 2026 folgt nun die nächste wichtige Stufe. Dann werden weitere Bestimmungen anwendbar – darunter insbesondere Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Genau hier beginnt die Verwirrung.

Viele Unternehmen nutzen längst künstliche Intelligenz: für Texte, Bilder, Präsentationen, interne Zusammenfassungen, Kundenkommunikation, Marketing, Bewerbungen oder Automatisierungen. Aber kaum jemand hat sauber dokumentiert, welche Tools im Einsatz sind, welche Daten verarbeitet werden und wo KI bereits direkt nach außen kommuniziert.

Das Problem ist also nicht nur der AI Act. Das Problem ist der oft ziemlich wilde KI-Einsatz im Unternehmensalltag.

Während viele noch über Kennzeichnungspflichten diskutieren, wissen sie nicht einmal genau, welche KI-Systeme im Unternehmen bereits verwendet werden.

Der größte Irrtum: Jeder KI-Text braucht künftig ein Etikett.

Nein, nicht jeder mit ChatGPT formulierte Text muss ab 2. August automatisch gekennzeichnet werden.

Eine E-Mail, ein Blogbeitrag oder ein Social-Media-Post, der mithilfe von KI vorbereitet, anschließend geprüft, angepasst und bewusst veröffentlicht wird, ist etwas anderes als ein KI-System, das selbstständig mit Kunden kommuniziert oder Inhalte automatisch veröffentlicht.

Entscheidend ist nicht, ob KI irgendwo im Prozess beteiligt war. Entscheidend ist, welche Funktion sie übernimmt:

  • unterstützt sie nur beim Formulieren?

  • erstellt sie einen Entwurf?

  • kommuniziert sie direkt mit Kunden?

  • veröffentlicht sie Inhalte automatisch?

  • ersetzt sie eine menschliche Entscheidung?

Bei Chatbots, Deepfakes und bestimmten KI-generierten Veröffentlichungen gelten strengere Transparenzpflichten. Wenn Inhalte aber von einem Menschen geprüft, redaktionell kontrolliert und verantwortlich veröffentlicht werden, ist das anders zu beurteilen als bei vollautomatischer KI-Kommunikation.

Ein KI-Entwurf ist nicht dasselbe wie ein autonomes System, das ohne Kontrolle spricht, entscheidet und veröffentlicht.

Das eigentliche Risiko ist nicht der Hinweis. Es ist die fehlende Verantwortung.

Viele Unternehmen suchen jetzt nach der schnellen Lösung.

Ein Satz beim Chatbot.
Ein Hinweis unter dem KI-Bild.
Eine interne Rundmail: „Bitte vorsichtig mit ChatGPT.“

Das kann ein Anfang sein. Aber es löst das eigentliche Problem nicht.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht: Wo müssen wir einen Hinweis ergänzen?

Die entscheidende Frage lautet: Wer übernimmt Verantwortung für das, was die KI produziert?

Künstliche Intelligenz formuliert schnell, überzeugend und oft erstaunlich brauchbar. Genau das macht sie so nützlich. Und genau das macht sie gefährlich.

Eine erfundene Quelle sieht professionell aus.
Eine falsche Förderinformation klingt plausibel.
Ein unpassender Kundentext wirkt höflich.
Ein automatisch generierter Beitrag kann trotzdem sachlich falsch sein.

Der Schaden entsteht nicht, weil KI verwendet wurde. Der Schaden entsteht, weil niemand mehr wirklich hinsieht.

Wer täglich Inhalte automatisiert erzeugen und veröffentlichen lässt, ohne Fakten, Aussagen und Wirkung zu prüfen, hat kein Digitalisierungsprojekt umgesetzt. Er hat lediglich die Fehlerproduktion beschleunigt.

Das ist nicht innovativ. Das ist fahrlässig.

Unternehmerische Verantwortung lässt sich nicht an einen Algorithmus delegieren.

Was Unternehmen in den nächsten 18 Tagen wirklich tun sollten.

Die schlechteste Strategie wäre, bis zum 2. August zu warten und nur schnell einen KI-Hinweis auf der Website zu ergänzen. Ein solcher Hinweis kann notwendig sein. Er ersetzt aber keinen Überblick.

Unternehmen sollten jetzt klären:

  • welche KI-Systeme tatsächlich verwendet werden,

  • wofür sie eingesetzt werden,

  • welche Daten verarbeitet werden,

  • wo KI direkt mit Kunden oder Interessenten kommuniziert,

  • welche Ergebnisse menschlich geprüft werden müssen,

  • wer bei Unsicherheiten entscheidet.

Dabei geht es nicht nur um ChatGPT. KI steckt heute auch in CRM-Systemen, Marketingtools, Übersetzungssoftware, Bewerbungsplattformen, Bildgeneratoren und Kundenservice-Lösungen.

Auch die KI-Kompetenz der Mitarbeiter ist kein Zukunftsthema mehr. Wer mit KI arbeitet, sollte verstehen, was das System kann, wo die Grenzen liegen und welche Risiken entstehen können.

Ein verständlicher interner Leitfaden auf zwei Seiten ist oft sinnvoller als ein umfangreiches Regelwerk, das niemand liest.

Der AI Act verlangt nicht, dass Unternehmen auf KI verzichten. Er verlangt, dass sie deren Einsatz professionell organisieren.

KI braucht keine Panik. KI braucht einen Plan.

Der AI Act ist kein Grund, KI-Projekte zu stoppen. Er ist ein Grund, sie professionell aufzusetzen. Wer künstliche Intelligenz im Unternehmen einsetzt, sollte wissen, welche Tools verwendet werden, welche Prozesse betroffen sind und wer Verantwortung übernimmt. Genau dort verbinden sich Regulierung, Digitalisierung, Unternehmensstrategie und Finanzierung. Du möchtest künstliche Intelligenz einsetzen, bestehende Prozesse digitalisieren oder ein konkretes Innovationsprojekt umsetzen? Die Impulsschmiede unterstützt KMU, Unternehmer und Gründer bei tragfähigen Konzepten, realistischen Finanzplänen und strukturierten Förderstrategien – von der ersten Idee bis zur konkreten Umsetzung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung des AI Act ist spezialisierten Rechtsberatern vorbehalten. Die wirtschaftliche Planung und strategische Vorbereitung sollten jedoch beginnen, bevor die technische Lösung gekauft und der Prozess automatisiert wurde.

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