Hey Folks, dieser Blog ist für unsere Selbständigen, Start-up-Helden und KMU-Champs! Wir sprechen über die neue Energiekostenpauschale in Österreich, die Sie mit Pauschalförderungen zwischen 167,50 € und 2.685 € unterstützen kann.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen zu entlasten – unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand!
Die Energiekostenpauschale beträgt zwischen 167,50 € und max. 2.685 € und liefert einen Energieschub für das Jahr 2023. Sie ist eine finanzielle Starthilfe, die speziell für Start-ups und KMUs entwickelt wurde, um Sie bei den hohen Energiekosten zu unterstützen.
Förderung von max. 2.685 € für Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 € und 400.000 € mit Sitz in Österreich.
Um den Boost zu bekommen, muss der Firmensitz in Österreich sein und der Jahresumsatz 2023 sich zwischen 10.000 € und 400.000 € bewegen. Die Höhe des Boosts hängt von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2023 und der für 2023 gewählten Förderungsperiode ab. Alle Details finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.
Bereits gegründete Unternehmen, Start-ups und KMUs, die die Umsatzkriterien erfüllen, sind grundsätzlich förderfähig. Aber es gibt Ausnahmen, z.B. wenn Sie Ärzte, Notare oder Superhelden sind.
Achtung!
Es ist nicht möglich, für denselben Zeitraum sowohl den Energiekostenzuschuss als auch die Energiekostenpauschale zu beantragen.
Für Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen, gibt es drei Förderperioden. Die Energiekostenpauschale kann für folgende Zeiträume beantragt werden:
Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Januar 2023 bis 30. September 2023
Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023
Antragsstellung (seit ca. Mitte Mai 2024) Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Unternehmerserviceportal (USP).
Registrierung im USP (falls erforderlich) Falls Sie noch nicht im USP registriert sind, können Sie dies hier tun: USP Registrierung.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur von Ihrem Unternehmen selbst gestellt werden kann, nicht durch einen Steuer- oder Unternehmensberater.
Erforderliche Handysignatur oder ID Austria Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie eine Handysignatur oder ID Austria.
Branchenzuordnung (ÖNACE) im USP Stellen Sie sicher, dass die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) in Ihrem USP-Profil hinterlegt ist.
Datenprüfung und Auszahlung Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung Ihrer Daten.
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein und profitieren Sie von dieser Möglichkeit zur Entlastung.