Land vs. Stadt 2:1

Land vs. Stadt 2:1

Abwanderung war gestern. Zur Stärkung ländlicher Regionen holen Sie sich einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss von bis zu 55 %. Gefördert werden Unternehmen im ländlichen Raum (Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner), die sich in der Gründungsphase (1 Jahr vor, bis 5 Jahre nach Gründung) befinden. Zählen Sie sich dazu? Na dann sollten Sie weiterlesen!

Holen Sie sich einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss bis 55 % Ihrer gesamten Projektkosten.

Aber Achtung! Die neue Ausschreibung ist nur noch bis 30. September 2020 offen. Bis dorthin kann um eine Förderung angesucht werden.

Wichtig: Mit dem Projekt darf erst NACH Einreichung des Förderansuchens begonnen werden! Anträge werden bereits seit 03. August 2020 angenommen.

Welche Vorhaben können damit gefördert werden?

  • Gründung
  • Unternehmens-Entwicklung mit technisch-innovativen Projekten mit Mehrwert für die ländliche Region (ausgenommen sind: Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe)

Welche Kosten sind förderbar?

  • materielle Investitionskosten (z. B. der Kauf einer Maschine, Büro- und Geschäftsausstattung)
  • immaterielle Investitionskosten (z. B. Lizenzen, Software-Entwicklung)
  • investitionsprojektbezogene allgemeine Kosten (z.B. spezifische Beratungsleistungen)

In welcher Größenordnung soll sich das Förderprojekt bewegen?

Das Programm fördert Kosten von 20.000 Euro bis max. 200.000 Euro. Die einzelnen Kostenpositionen sollen 5.000 Euro nicht unterschreiten. Der maximal ausbezahlbare Förderzuschuss beläuft sich auf 50.000 Euro. Der Förderzeitraum (Laufzeit) beträgt bis zu 2 Jahre.

Was sind die wichtigsten Förderkriterien?

  • Produkte oder Dienstleistungen sind technologisch und innovativ
  • Gründerinnen und Gründer oder bereits bestehende kleine junge Unternehmen (max. 5 Jahre alt)
  • Projektstandort im ländlichen Gebiet (Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner)
  • das Projekt sollte im Einklang mit der jeweiligen Regional- oder Landesstrategie stehen
  • die einzelnen Kostenpositionen dürfen 5.000 Euro nicht unterschreiten

Wie sieht der Ablauf aus?

Wir analysieren Ihr Vorhaben

Wir stehen im Kontakt mit den Behörden und Förderinstitutionen und analysieren und prüfen kostenlos Ihr Vorhaben auf eine grundsätzliche Förderwürdigkeit.

Wir erstellen Ihren Förderantrag

Wir bereiten mit Ihnen gemeinsam sämtliche Antragsunterlagen vor (darunter z. B. Ihren Businessplan) und erstellen anschließend Ihren Förderantrag, den wir auch direkt einreichen.

Wir betreuen Sie weiter

Nach Förderzusage begleiten wir Sie partnerschaftlich weiter und beantragen nach Durchführung Ihres Vorhabens die Auszahlung der geförderten Gelder. Dazu ist beispielsweise ein Abschlussbericht zu erstellen, darüber hinaus sind Änderungen am Projekt laufend bekanntzugeben.

Kontaktieren Sie uns jetzt gleich – wir erledigen all das für Sie und stehen Ihnen während des gesamten Verlaufs in allen Belangen zur Seite.

+43 664 279 04 88

hallo@impulsschmiede.at

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